13. Oktober 2025
Die Antifaschistische Aktion wollte einst durch Massenstreik den Kapitalismus überwinden. Heute fordern verstreute Antifa-Gruppen den Status quo weit weniger heraus. Dass gerade jetzt Verbotsrufe laut werden, zeugt von erhöhter Gereiztheit der Politik.
Ihr Logo hat die heutige Antifa-Szene von der Antifaschistischen Aktion von 1932 übernommen – organisatorisch haben sie jedoch wenig bis gar nichts gemein.
Mitte September beschloss das niederländische Parlament mit knapper Mehrheit, die Regierung aufzufordern, ein Verbot der »Antifa-Bewegung« zu prüfen. Die Niederlande stehen vor Neuwahlen, nachdem die rechtskonservative Minderheitsregierung gescheitert ist. Der Beschluss des Parlaments ist nicht bindend und es wird nicht erwartet, dass die Regierung vor den Wahlen noch etwas unternimmt.
Wenige Tage zuvor hatte US-Präsident Donald Trump verkündet, dass die »Antifa-Bewegung« in den USA als »Terrororganisation« gelten werde. Die Ankündigung hatte die Frage aufgeworfen, was sie zu bedeuten habe, denn eine landesweite »Antifa« gibt es in den Vereinigten Staaten so wenig wie in der Bundesrepublik oder in Holland. Wie die jeweiligen Inlandsgeheimdienste berichten, gibt es lokale und »radikale« Gruppen, die sich als »Antifa« bezeichnen, aber keine übergeordnete Organisationseinheit.
Die »Freiheitsverteidiger« von Welt oder T-online sahen in der Ankündigung lediglich eine unverbindliche Meinungsbekundung, über die man sich nicht künstlich aufregen solle. Weniger »freiheitsoptimistische« Beobachter vermuteten die Vorboten einer Welle staatlicher Repressionen gegen alle möglichen Gruppen, die nach Wahrnehmung der Regierung Trump als »Antifa« gelten könnten. Außerdem kam die Frage auf, ob nun auch die Bundesrepublik »die Antifa« verbieten könne.
»Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellte 2018 fest, dass ›ein einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes, politisch-ideologisch geschlossenes Konzept dieser Szene nicht unterstellt werden‹ kann.«
Diese Versuche muten nicht einfach nur komisch an, weil sie »der Antifa« einen Organisationscharakter unterstellen, den sie nicht besitzt. Sie sind geradezu ironisch, weil die unter diesem Namen agierenden Gruppen heute wohl uneiniger und auch zahmer sind als je zuvor. Der repressive Staatsapparat wird empfindlicher.
Rechtlich gesehen ist ein Verbot ein Verwaltungsakt und ein Verwaltungsakt setzt einen bestimmbaren Adressaten voraus. Als Adressat kommt vereinsrechtlich unabhängig von der Rechtsform jede Vereinigung in Betracht, zu der sich mehrere Personen für längere Zeit und zu einer gemeinsamen Zweckverfolgung und organisierten Willensbildung zusammengeschlossen haben. Bereits die »gemeinsame Zweckverfolgung« und »organisierte Willensbildung« dürften jenseits lokaler Gruppen und Zusammenschlüsse für die Antifa-Bewegung nicht gegeben sein.
Zu diesem Ergebnis kam ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages im Jahr 2018. Darin stellte man unter Heranziehung der Berichte des Inlandsgeheimdienstes fest, dass »ein ›einheitliches Handeln oder ein in sich geschlossenes, politisch-ideologisch geschlossenes Konzept‹ dieser Szene nicht unterstellt werden« kann. Heißt: Es fehlt an einer Zurechnungseinheit für eine gemeinsame Zweckverfolgung und Willensbildung und damit an einem Adressaten für eine Verbotsverfügung.
Dass verstreute Antifa-Gruppen unter den Bedingungen eines Rechtsstaats nicht durch eine bundesstaatliche Fatwa aufgelöst werden können, heißt aber nicht, dass sie keine staatlichen Repressionen erfahren. Im Gegenteil.
Es stehen polizeiliche, vereinsrechtliche und strafrechtliche Mittel bereit, um gegen Antifa-Gruppen oder ihre individuellen Mitglieder vorzugehen. Anknüpfungspunkt kann dabei der Verdacht der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« sein. Wegen des weiten Verständnisses einer »Vereinigung« braucht es nur eine kleine Zahl von Menschen, die sich zusammenschließen, um zumindest auch rechtswidrige Taten zu begehen.
Da die »Bildung einer kriminellen Vereinigung« im »Katalog« schwerer Straftaten der Strafprozessordnung verzeichnet ist, steht ein ganzes Sammelsurium an polizeilichen Maßnahmen bereit. Neben Standardmaßnahmen wie der Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme und Auswertung von Mobiltelefonen, die lediglich den Verdacht einer Straftat voraussetzen, kommen auch Maßnahmen zur heimlichen Ausforschung in Betracht, wie die Telefonüberwachung, die Ermittlung von Standortdaten oder die Verwanzung von Räumen.
»Antifa-Gruppen stehen bei gesellschaftlichen Auseinandersetzungen meist auf beiden Seiten: Für und gegen strikte staatliche Corona-Maßnahmen, für und gegen Waffenlieferungen an die Ukraine, für und gegen die deutsche Beteiligung am Völkermord in Gaza.«
Einzelne Gruppen mit gemeinsamer Willensbildung können vom Innenminister des jeweiligen Bundeslandes nach dem Vereinsrecht verboten werden, wenn sich ihr Zweck auf das Begehen von Straftaten richtet – beispielsweise auf Landfriedensbruch bei Blockaden. Aber auch ohne triftigen Verbotsgrund muss die Verfügung durch ein individuelles Mitglied rechtlich angegriffen werden, andernfalls wird sie allein durch Zeitablauf wirksam und unangreifbar. Die Person muss dabei nachweisen, dass sie ein legitimes Mitglied der verbotenen Gruppe ist. Nehmen Gerichte die »Bildung einer kriminellen Vereinigung« an, können ihre Mitglieder wegen bloßer Mitgliedschaft, das heißt ohne eigenen Tatbeitrag zu Straftaten der Gruppe, strafrechtlich verurteilt werden.
Es braucht keine einheitliche Antifa, um Repressionen zu ermöglichen. Bereits in den 1990ern wurden Verfahren wegen »Bildung einer kriminellen Vereinigung« beispielsweise gegen die Göttinger Autonome Antifa (M) geführt. Damals wurde die Verfolgung eingestellt, weil den Verdächtigten keine individuellen Tatbeiträge nachzuweisen waren. Das könnte beim heutigen Klima anders sein, vermutet der Frankfurter Strafverteidiger Jonas Ganz. Und selbst wenn die Verfahren scheitern, lähmen sie die Aktivität der Betroffenen, können zum Aufhören bewegen und haben stigmatisierende Effekte.
Doch was genau stört eigentlich an der Antifa? Trotz aller Deutungsoffenheit der Bewegung und ihren differenzierten Antworten zur Gewaltfrage steht sie für ein »Engagement gegen die Sicherheit der Herrschenden«, so Ulrich Schneider, der ehemalige Bundessprecher der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN–BdA). Damit einher gehen Formen direkter Aktion, die sie potenziell mit der Polizei und dem Gesetz in Konflikt bringt und deshalb zur Klandestinität anhält. Typischerweise erstarkt die Bewegung, wenn es zu einer wirklichen oder empfundenen Rechtsentwicklung der Gesellschaft kommt.
Dabei geht die Rückbesinnung auf direkte Aktionen von der Analyse aus, dass Formen des Selbstschutzes gegen oder zumindest neben dem Staat erforderlich sind. Unter dem Banner der »Antifaschistischen Aktion« gründeten sich Antifa-Gruppen in der Bundesrepublik einerseits als Reaktion auf den Aufstieg von rechtsextremen Parteien und neonazistischen Gruppen seit den 1960er Jahren und andererseits auf die als »legalistisch« empfundene Reaktion von DGB und VVN: Demos, Konzerte, Info-Stände.
Die Antifa-Gruppen, die ab den späten 1970er Jahren entstanden, strebten Formen der Verhinderung und Blockade an, die auf zivilen Ungehorsam und Rechtsbruch angelegt waren. Um den Kampf gegen Rechtsaußen führen zu können, schien ihnen der Kampf gegen die Polizei erforderlich, die die Rechten schützt. Vertrauen in den Staat, der auf einem Weg der Faschisierung gesehen wurde, oder in sein Recht, war nicht vorhanden.
Ab den 1990er Jahren kam es zwar stärker zu »Bündnisarbeit« mit anderen Gruppen und Gewerkschaften – etwa bei der weitverbreiteten Kampagne »bunt statt braun« oder den »Lichterketten« gegen rassistische Übergriffe auf »Asylbewerberheime«. Dennoch bewirkte die Ausrichtung auf direkte Aktionen, dass sich die Antifa-Bewegung, wie Schneider schreibt, »größtenteils in weniger greifbaren Strukturen von Jugendkulturen, städtischen Szenen und mehr oder weniger hermetischen, autonomen Gruppen« bewegen musste.
Nicht nur beim Namen und Logo, sondern auch in der Rückbesinnung auf direkte Organisierung griff die neue Antifa auf Impulse der alten Antifaschistischen Aktion zurück. Letztere war auf Initiative der KPD im Jahr 1932 als Sammlungsbewegung zum Kampf gegen die als »profaschistisch« eingeschätzte Papen-Regierung und als Kampfinstrument gegen die SA und den Aufstieg Hitlers gegründet worden. Bereits 1923 hatte die KPD »die Arbeiter« aufgefordert, »überall Abwehrorganisationen zu bilden«, um gegen den Faschismus zu kämpfen, »wenn nötig, mit der Waffe in der Hand«. Dabei sollten »ohne Rücksicht auf die Parteimitgliedschaft« auch Bauern, Handwerker, Beamte und Rentner einbezogen werden.
Das Antifa-Konzept bestand in einem »antifaschistischen Massenselbstschutz« und in der Vorbereitung eines »politischen Massenstreiks«. Anders als der Eisernen Front von SPD, Zentrum und Liberalen ging es der Antifaschistischen Aktion nicht um die Rettung der gescheiterten Weimarer Republik, sondern um die »Zertrümmerung des bürgerlichen Staatsapparats« und um den »Kampf für ein freies sozialistisches Räte-Deutschland«, wie es auf Flugblättern hieß.
»Ging die Antifaschistische Aktion 1932 aus Organen der arbeitenden Klasse hervor, fehlte der BRD-Antifa eine klare Klassenbasis. Sie artikulierte zwar fast immer antikapitalistische Losungen, selten aber dezidierte Programme, geschweige denn sozialistische.«
Heute meist als weitestgehend wirkungslos dargestellt, führte die Antifaschistische Aktion tausende Kämpfe gegen die Lohn- und Sozialkürzungen der Regierung Papen und erzielte dabei beachtliche Erfolge. Der antifaschistische Häuser- und Straßenschutz erhielt Zulauf von Kommunisten und Sozialdemokraten, Christen und bürgerlichen Demokraten. Es gab Viertel, in denen die SA nicht offen auftreten konnte.
Im November 1932 war der Aufstieg der Nationalsozialisten beendet und sie verloren bei der Reichstagswahl zwei Millionen Stimmen. Als die Regierung Hitler/Papen mit Hilfe des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg – den die Sozialdemokraten bei der Präsidentschaftswahl 1932 noch gegen Ernst Thälmann unterstützt hatten – trotz der Verluste an die Macht kam, war der Kampf gegen den organisierten, antifaschistischen Teil der arbeitenden Klasse ihre oberste Priorität.
Während des Zweiten Weltkriegs wurde die »Anti-Hitler-Koalition« zu einer allgemeinen Losung der Alliierten und es entstand ein Kriegsantifaschismus, der sich ideologisch zwar auf die Gegnerschaft im Krieg begrenzte. Aber gerade in der Nachkriegszeit waren die antifaschistischen Einsichten durchdringend: Zur Abwehr eines neuen Faschismus wurde die vollständige Entmilitarisierung Deutschlands, eine Entflechtung der Wirtschaft sowie eine Demokratisierung von Wirtschaft und Verwaltungsapparat gefordert.
In diesem Programm lebte die Einsicht fort, dass die Nazis ihren Terror nur dadurch hatten voll entfalten können, dass sie einen bürgerlichen Staatsapparat für die Verwirklichung ihrer Ideen heranziehen konnten. Zwar hatte die SA ihren Terror schon vorher in Arbeitervierteln und Kneipen verbreiten können, aber die Zerschlagung der Organe der arbeitenden Klasse, die Verfolgung, Inhaftierung und Ermordung des politischen Widerstands, die Ausschaltung jeder antifaschistischen Opposition und erst recht die Anzettelung eines Weltkrieges oder der industrielle Massenmord an den europäischen Jüdinnen und Juden wäre ohne die volle Nutzung der staatlichen Machtmöglichkeiten nicht möglich gewesen.
Nimmt man diese Einsichten ernst, kann keine Rede davon sein, dass sich der Antifaschismus durchgesetzt habe – und das nicht nur, weil die Bundesrepublik in weiten Teilen die Funktionseliten aus dem NS reaktivierte und die Eigentumsverhältnisse unberührt ließ. Sie sah in den antifaschistischen Widerstandskämpfern keine Verbündeten, sondern eine Gefahr, und verfolgte und entrechtete sie entsprechend.
Die Skepsis gegenüber diesem Staat war einer der Gründe für die Neugründung der Antifa. Aber die Geschichte wiederholte sich nicht einfach. Ging die Antifaschistische Aktion 1932 aus Organen der arbeitenden Klasse hervor, fehlte der BRD-Antifa eine klare Klassenbasis. Sie artikulierte zwar fast immer antikapitalistische Losungen, selten aber dezidierte Programme, geschweige denn sozialistische. Neben das Problem der Klandestinität infolge der Repressionsgefahr trat eine generelle Geringschätzung der Massenarbeit, wohl weil gar nicht so klar ist, was man – abgesehen von der Beteiligung an einer »Aktion« – von den Leuten wollte. Die Vision eines politischen Massenstreiks unter Einbeziehung breiter Volksmassen zur Überwindung des Kapitalismus stand jedenfalls nicht mehr auf der Tagesordnung.
Das führte fast notwendig zu einer gewissen Orientierungsarmut, bei der sich die eigene Haltung zunehmend danach bestimmt, was im engeren Umfeld als »faschistisch« angesehen wird. Wenn der Irak »faschistisch« ist, heißt es, in der Tradition der Anti-Hitler-Koalition den völkerrechtswidrigen Krieg der USA zu unterstützen. Wenn Russland »faschistisch« ist, wird die Militarisierung der Bundesrepublik zur »antifaschistischen« Losung. Und wenn der Protest gegen den israelischen Krieg in Gaza »faschistisch« ist, dann wird die Verteidigung der Staatsräson zum »antifaschistischen« Kampf von Junger Union und Ökolinx.
»Wie die zivilen Gäste einer Hochzeit in Pakistan in dem Moment zu ›Terroristen‹ wurden, in dem US-Drohnen sie ermordeten, kann heute zum ›Terroristen‹ werden, wer die ›nicht verhandelbaren‹ Prioritäten von grotesk unbeliebten Politikern zu vehement ablehnt.«
So stehen Antifa-Gruppen bei gesellschaftlichen Auseinandersetzungen meist auf beiden Seiten: Für und gegen strikte staatliche Corona-Maßnahmen, für und gegen Waffenlieferungen an die Ukraine, für und gegen die deutsche Beteiligung am Völkermord in Gaza. Eine Taxonomie der Gruppen ist auch deswegen schwierig, weil sie sich weniger an politischen Leitlinien orientieren als an Sprachregelungen, die sich in relativ kleinen Cliquen und Freundeskreisen aus dem jeweiligen Weltverständnis der beteiligten Personen – und das heißt mehr oder minder zufällig – ergeben haben. Es gibt fast keine Position, von der man von vornherein ausschließen könnte, dass sie von einer Antifa-Gruppe eingenommen wird.
Gleichzeitig hat die Militanz abgenommen. Autonome Hausprojekte sind in geregelte Mietverhältnisse überführt worden, Demokratieförderung und Kampf gegen rechts haben staatliche Subventionen ermöglicht – berühmt geworden durch das Programm »Demokratie leben« –, von denen die Betroffen auch privat abhängig sind. Bundestagsabgeordnete von Linken, Grünen, SPD oder sogar FDP bezeichnen sich als Antifa oder verorten sich zumindest im Antifaschismus. Wenn von »Militanz« die Rede ist, dann in Liedern, bei denen Igor Levit im Staatsfernsehen am Klavier sitzt.
Dass die Antifa jetzt ins Visier gerät, wo ihre militanten Formen weit weniger im Fokus stehen als in der Vergangenheit, ist nur eine der Ironien der Geschichte. Staatliche Repression richtet sich nicht mehr nur gegen militante oder radikale Formen der Kritik. Die Vereinigung Demokratischer Jurist:innen hat in einem Bericht für den Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Kommission dargestellt, wie sich staatliche Repression immer häufiger gegen das Artikulieren von bestimmten Meinungsinhalten richtet und wie die Hoheitsträger dabei immer weniger bereit sind, sich an Recht und Gesetz zu halten.
Während die Antifaschistische Aktion einst die Überwindung des bürgerlichen Staats propagierte, reichen heute deutlich geringere Dosen von Opposition, um den repressiven Staat auf den Plan zu rufen. Im Vereinigten Königreich vollzog sich zuletzt eine putineske Repressionskampagne gegen Rentnerinnen und Rentnern, die Pappschilder mit dem Satz »I support Palestine Action« hochhielten, was dort als »Terrorismus« gilt.
Die immer losere Handhabung des Begriffs »Terrorismus« hat ihre Ursache darin, dass sich die Regierenden zumindest in bestimmten Situationen nicht an rechtsstaatliche Verfahren halten möchten. Wie die zivilen Gäste einer Hochzeit in Pakistan in dem Moment zu »Terroristen« wurden, in dem US-Drohnen sie ermordeten, kann heute zum »Terroristen« werden, wer die »nicht verhandelbaren« Prioritäten von grotesk unbeliebten Politikern zu vehement ablehnt: Sozialabbau, Profitmaximierung, Aufrüstung, Staatsräson. Die Zündschnur für Repression wird kürzer.
Antifaschismus diene der Linken nur als Vorwand für ihre »staatsfeindlichen Zielsetzungen«, hieß es nach der »Wende« in der konservativen Presse. Es sei der verbindende Begriff, wo es eigentlich um die Überwindung des Kapitalismus gehe. Zumindest der repressive Staatsapparat scheint noch an diese Zielsetzung zu glauben. Es steht zu befürchten, dass das zu viel der Ehre ist.
Andreas Engelmann ist Professor für Rechtswissenschaft an der University of Labour und Bundessekretär der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ).