10. Februar 2026
Ein Bericht von Human Rights Watch findet, die Verweigerung des Rückkehrrechts für Palästinenser sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit – und wird nicht publiziert. Der ehemalige Direktor für die Region erklärt: Das war eine politische Entscheidung.

Palästinensische Kinder in einem Flüchtlingslager in Beirut.
Nachdem Human Rights Watch (HRW) die Veröffentlichung eines Berichts über Israels Verweigerung des palästinensischen Rückkehrrechts Ende 2025 blockiert hatte, traten zwei Mitarbeiter der Organisation – Omar Shakir und Milena Ansari – zurück. In ihren Rücktrittserklärungen kritisieren die beiden, dass die Organisation aus Angst vor politischem Gegenwind ihre Verpflichtung gegenüber dem internationalen Recht vernachlässige.
Der unveröffentlichte Bericht dokumentiert laut The Guardian nicht nur aktuelle Erfahrungen von Palästinenserinnen und Palästinensern in Gaza und der West Bank, sondern auch im Libanon, Jordanien und Syrien – also jener Gruppe, die bereits 1948 und 1967 von der israelischen Armee vertrieben wurde. Anders als in früheren Auseinandersetzungen mit dieser Frage kommt der Bericht zu dem Schluss, dass die Verweigerung des Rückkehrrechts ein »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« darstellt.
HRW spricht davon, den Bericht lediglich »pausiert« zu haben und das Rückkehrrecht weiter zu unterstützen. Im Interview erklärt der langjährige Israel-Palästina-Direktor Omar Shakir, warum er diese Begründung für unhaltbar hält – und weshalb das Rückkehrrecht bis heute eine der umstrittensten Fragen in der internationalen Menschenrechtsarbeit ist.
Sie sind kürzlich von Ihrem Posten als Israel-Palästina-Direktor bei Human Rights Watch zurückgetreten – eine Position, die Sie über ein Jahrzehnt innehatten –, nachdem die Veröffentlichung Ihres Berichts zum palästinensischen Rückkehrrecht von der Führung gestoppt wurde. Würden Sie sagen, dieser Vorgang schadet der Glaubwürdigkeit der Organisation?
Human Rights Watch leistet außergewöhnliche Arbeit. Ich bin stolz auf unsere Arbeit zu Israel-Palästina. Die Angestellten sind hervorragend. Aber ja, der Vorgang wirft ernste Fragen zur Loyalität der neuen Führung gegenüber unserer Methodik auf: die Fakten zu veröffentlichen und das Recht konsequent anzuwenden. Die Welt braucht eine mutige und prinzipientreue Human Rights Watch. Wir sind in erster Linie den Opfern von Menschenrechtsverletzungen verpflichtet.
Wie ist der Bericht konkret entstanden?
Wir haben über ein Jahr an einem Bericht gearbeitet, der die Auswirkungen der Verweigerung des Rückkehrrechts auf palästinensische Geflüchtete untersucht. Vor dem Hintergrund der massiven Vertreibungen und ethnischen Säuberungen in Gaza und im Westjordanland bestand das Ziel darin, verschiedene Entwicklungen zusammenzuführen: die Auslöschung der Flüchtlingslager in Gaza; die Vertreibung von Palästinenserinnen und Palästinensern aus Gaza; die Räumung der Flüchtlingslager im Westjordanland; die Angriffe auf UNRWA – und die fortgesetzte Verweigerung des Rückkehrrechts durch die israelische Regierung.
»Wenn, was wir heute erleben, als zweite Nakba beschrieben wird, dann müssen wir uns mit den Lehren der ersten Nakba auseinandersetzen.«
Wir haben Dutzende Interviews mit Geflüchteten in der Region geführt. Sie zeigen, dass diese Menschen erheblich unter der Verweigerung des Rückkehrrechts leiden: Palästinenserinnen und Palästinenser in Gaza und im Westjordanland werden jetzt erneut vertrieben – die meisten von ihnen sind bereits Geflüchtete –, hinzu kommt der kumulative Schaden, den palästinensische Flüchtlinge in Syrien, im Libanon und in Jordanien über Jahrzehnte erfahren haben.
Wie lautet die zentrale rechtliche Bewertung des Berichts?
Der Bericht zeigt, dass es ein Recht auf Rückkehr gibt, geht aber weiter: Er kommt zu dem Ergebnis, dass das Ausmaß des Schadens, der durch die Verweigerung der Rückkehr verursacht wird, den Tatbestand eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erfüllt.
Wurde diese Einschätzung denn innerhalb von Human Rights Watch geteilt?
Der Bericht durchlief den regulären Prüfprozess: Programmprüfung, Prüfung auf Abteilungsebene und juristische Prüfung. Er war zur Veröffentlichung im Oktober vorgesehen. Dann wurde uns mitgeteilt, man brauche mehr Zeit, um ihn intern zu »vermitteln«, weshalb er dann verschoben wurde. Schließlich war die Veröffentlichung für den 4. Dezember angesetzt. Der Bericht war finalisiert, übersetzt und für die Website aufbereitet. Eine Pressemitteilung und ein Q&A lagen bereit. Externe Partner und Geldgeber waren gebrieft worden.
Kurz vor dem geplanten Veröffentlichungstermin wurde ein neuer Direktor eingestellt. Uns wurde gesagt, wir sollten ihn über den Bericht informieren. In diesem Treffen drängten ein paar ranghohe Kolleginnen und Kollegen darauf, die Veröffentlichung erneut zu verschieben. Der neue Direktor rief mich am 25. November an und teilte mir mit, dass er beschlossen habe, die Veröffentlichung zu stoppen. Er nannte keine konkreten Gründe, außer Bedenken leitender Mitarbeitender. Ich fragte, wie der weitere Prozess für eine Veröffentlichung aussehen solle. Er sagte, das könne er mir nicht sagen und schlug vor, ich solle überlegen, wie sich der Bericht »retten« ließe. Am 3. Dezember fand ein weiteres Treffen statt. Dort erklärte das Management, man habe Bedenken hinsichtlich der Stärke der Schlussfolgerungen des Berichts.
»Die Aufrechterhaltung eines jüdischen Staates ist eine politische Präferenz, die nicht über die grundlegenden Rechte eines ganzen Volkes gestellt werden kann.«
Die Rechtsabteilung sagte, wir hätten das Recht korrekt angewendet. Uns wurde mitgeteilt, das Management würde über das weitere Vorgehen entscheiden. Schließlich wurde uns gesagt, die einzige Option bestehe darin, die Einstufung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf Flüchtlinge im Westjordanland und in Gaza zu begrenzen – etwas, das aus meiner Sicht weder rechtlich noch faktisch begründet ist. Wir machten ein weiteres Angebot: Der Bericht enthielt zwei Feststellungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wir schlugen vor, ihn ausschließlich auf den Aspekt der Verfolgung zu stützen, der rechtlich eindeutiger ist. Das Management erklärte, auch das würde den Bedenken mit Blick auf die politische Wirkung des Berichts nicht ausreichend Rechnung tragen. Als mir das mitgeteilt wurde, sagte ich, dass ich zurücktreten würde.
Die Führung von Human Rights Watch erklärte auf Rückfragen, der Bericht sei lediglich pausiert worden, aufgrund der hohen redaktionellen Standards in HRW. Wie bewerten Sie das?
Es stimmt, dass der Bericht nicht formell beerdigt wurde. Ein Weg nach vorne wurde angeboten. Aber aus meiner Sicht hatte dieser Weg keinerlei rechtliche und faktische Grundlage, da er eine Einschränkung des Umfangs unserer Recherche bedeutet hätte. Das jüngste Angebot bestand darin, wieder von vorn anzufangen. Dafür gibt es aber keinen Anlass. Der Bericht war freigegeben.
Der frühere Direktor von Human Rights Watch, Kenneth Roth, schrieb auf X, er halte die Aussetzung des Berichts für gerechtfertigt, da dieser auf einer neuartigen rechtlichen Argumentation beruhe.
Die Behauptung, es handele sich um ein neuartiges rechtliches Argument, ist falsch. Der Internationale Strafgerichtshof hat im Kontext Myanmars festgestellt, dass die Verweigerung der Rückkehr für Rohingya-Flüchtlinge ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen kann. Der Bericht von Human Rights Watch zu den Chagos-Inseln von 2023 kam zu dem Ergebnis, dass die Verweigerung der Rückkehr der vertriebenen Chagossianerinnen und Chagossianer ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellt. Unser Argument baut auf gefestigter Rechtsprechung auf. In Israel-Palästina zu einem anderen Ergebnis zu kommen, hieße, einen anderen rechtlichen Maßstab anzulegen.
Human Rights Watch und andere Organisationen nutzen heute Begriffe wie Apartheid und Völkermord, um Israels Politik in Palästina zu bewerten – etwas, das noch vor wenigen Jahren schwer vorstellbar gewesen wäre. Warum, glauben Sie, ist das palästinensische Rückkehrrecht bis heute ein so heikles Thema?
Human Rights Watch hat eine Position zum Rückkehrrecht. Aber wir haben nie eine eigenständige, umfassende Untersuchung dazu vorgelegt. Ich glaube, viele Leute haben Schwierigkeiten, den Zusammenhang zu erkennen zwischen dem, was heute in Gaza und im Westjordanland geschieht, und der Verweigerung der Rückkehr für palästinensische Geflüchtete in Jordanien, im Libanon und in Syrien. Wenn, was wir heute erleben, als zweite Nakba beschrieben wird, dann müssen wir uns mit den Lehren der ersten Nakba auseinandersetzen.
»In der Menschenrechtsbewegung besteht heute Konsens darüber, dass wir es in Israel mit einem Apartheidregime zu tun haben.«
Das Schicksal der Geflüchteten wurde aber nicht 1948 besiegelt, sondern in den Jahren danach, als die rechtliche Infrastruktur geschaffen wurde, die ihre Rückkehr verhindert. Das ist die Realität, in der wir heute leben. Angesichts des Trump-Plans und all der Debatten über die Zukunft Gazas ist ein Bericht, der die Bedeutung dieser historischen Lehren aufzeigt, zentral. Gleichzeitig glaube ich, dass sich die Angst verfestigt hat, eine Auseinandersetzung mit dem palästinensischen Rückkehrrecht komme einer Infragestellung des jüdischen Charakters des Staates Israel gleich.
Was halten Sie denn von dieser Behauptung? Ist das eine Nebelkerze?
Die Aufrechterhaltung eines jüdischen Staates ist eine politische Präferenz, die nicht über die grundlegenden Rechte eines ganzen Volkes gestellt werden kann. Das Rückkehrrecht ist nach internationalem Recht ein fundamentales Recht. Ob man diese Behauptung als Nebelkerze betrachtet, hängt davon ab, welche Zukunftsvision von der Region man hat. Wenn die Vision darauf abzielt, die Vorherrschaft jüdischer Israelis über Palästinenserinnen und Palästinenser zu zementieren, dann ja: In dem Fall stellt das Rückkehrrecht das infrage.
In der Menschenrechtsbewegung besteht heute Konsens darüber, dass wir es mit einem Apartheidregime zu tun haben. Die Abschaffung dieses Apartheidregimes ist entscheidend für die Verwirklichung der grundlegenden Rechte aller Menschen, die dort leben. Ohne die Anerkennung des Rückkehrrechts ist das nicht möglich. Sobald diese grundlegenden Rechte anerkannt sind, werden viele politische Konstellationen denkbar. Was nicht geht, ist eine fortgesetzte Verweigerung von Rechten, um eine politische Präferenz zu bewahren.
Warum war es für Sie wichtig, auch die 1948 und 1967 Vertriebenen in den Bericht einzubeziehen – nicht nur die, die in den letzten Jahren vertrieben wurden?
Der Bericht verfolgt im Kern vier Ziele. Erstens ging es darum zu zeigen, dass die Zerstörung von Flüchtlingslagern in Gaza, die Räumung der Lager im Westjordanland, die Angriffe auf UNRWA und ihren Status sowie die Streichung von Geldern für UNRWA in der gesamten Region miteinander zusammenhängen. Sie stellen einen koordinierten Angriff auf den Status palästinensischer Geflüchteter dar.
Zweitens nutzt der Bericht die Verweigerung der Rückkehr nach 1948 und 1967 als warnendes Beispiel für die Gegenwart. Es kann gut sein, dass Rafah nicht wieder geöffnet wird und die mehr als 100.000 Menschen, die sich außerhalb Gazas befinden, nicht zurückkehren dürfen; oder dass die Bevölkerung der Flüchtlingslager im Westjordanland nicht zurückkehren darf. Der Bericht zeigt, wie solche Entscheidungen das Risiko dauerhafter Vertreibung reproduzieren.
»Es gibt keinen glaubwürdigen Ausweg aus der Situation in Israel-Palästina, ohne die Frage der Geflüchteten anzugehen und ihre grundlegenden Rechte anzuerkennen.«
Drittens öffnet er einen Weg zur juristischen Aufarbeitung. Es ist schwierig, für Ereignisse von 1948 vor dem IStGH Gerechtigkeit zu erlangen, da das vor der Errichtung des Gerichts liegt und ein Großteil des rechtlichen Rahmens damals noch gar nicht anwendbar war. Die Verweigerung der Rückkehr hingegen stellt ein fortdauerndes Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Schließlich gibt es keinen glaubwürdigen Ausweg aus der Situation in Israel-Palästina, ohne die Frage der Geflüchteten anzugehen und ihre grundlegenden Rechte anzuerkennen. Dieses Thema ist bisher nie ernsthaft auf den Tisch gekommen. Human Rights Watch hat kleinere Berichte veröffentlicht, aber nie einen, der sich mit der Wurzel des Problems befasst: der Verweigerung der Rückkehr.
Omar Shakir ist der ehemalige Direktor für Israel und Palästina bei Human Rights Watch (HRW).